Inklusion - für alle
Teilhabe - ganz natürlich dazu gehören
Inklusion - ein Begriff den viele schon einmal gehört haben.
Aber was ist damit eigentlich genau gemeint?
Jeder Mensch ist ein fester Bestandteil und ein vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft - ob alt oder jung, behindert oder nicht. Jeder darf und soll am gesellschaftlichen Leben teilhaben und ein aktiver Teil der Gesellschaft sein können, sei es bei der Arbeit, in der Freizeit, im Bildungsbereich, in der Familie. Es geht also um wirkliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen. Dabei geht es auch nicht darum, bestimmten sozialen Gruppen oder Menschen Vorteile einzuräumen - jeder kann etwas davon haben, wenn Inklusion weiter vorangebracht wird. Gäbe zum Beispiel weniger Treppen, können auch Menschen mit Kinderwagen, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung viel besser dabei sein.
Mehr Miteinander
Jeder Mensch soll ohne Wertung so akzeptiert werden, wie er oder sie ist. Verschiedenheit ist in einer inklusiven Welt ganz normal, durch Inklusion haben alle gleichermaßen die Möglichkeit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, der offene Austausch ohne Barrieren - physisch wie psychisch - soll auch die Gesellschaft im Sinne eines "Miteinanders" statt eines "Nebeneinanders" insgesamt bereichern.
Inklusion ist ein Menschenrecht - UN Konvention
In Deutschland ist Inklusion ein im Grundgestzt verankertes gesellschaftliches und politisches Ziel. In der Folge traten Gesetze in Kraft um die Inklusion voranzutreiben. so das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Es ist per Gesetz nicht gestattet, Menschen wegen ihrer Hautfarbe, wegen einer Behinderung, Religion oder wegen ihres Alters anders zu behandeln als andere.
Im Jahr 2008 erklärte die UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion offiziell zu einem Menschenrecht für behinderte Menschen und ein Jahr später trat das Recht in Deutschland in Kraft.
175 Staaten weltweit verpflichten sich in ihr, die Inklusion in ihren Gesellschaften weiter voranzutreiben und dabei vor allem drei Grundsätzen zu folgen:
- Selbstbestimmung
Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden, wo sie wohnen oder welchen Beruf sie erlernen wollen. - Teilhabe
Sie haben das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. - Gleichstellung
Menschen mit Behinderung sollen so leben können, wie alle Menschen.
Als wichtiger Schritt hin zu gelebter gesellschaftlicher Inklusion ist damit der Gedanke der Inklusion offiziell und international anerkannt und als Menschenrecht etabliert.